Pflichtverteidiger André Wallmüller

Pflichtverteidiger Essen, Mülheim, Duisburg, Oberhausen, Bottrop, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Herne, Bochum, Wuppertal

Pflichtverteidiger im Strafrecht durch spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht.

Sie werden durch ein Gericht aufgefordert mitzuteilen, ob Sie die Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwaltes als Pflichtverteidiger wünschen ?

Oder Sie sind unabhängig davon der Meinung es handelt sich bei der Ihnen vorgeworfenen Tat um einen Fall, in dem ein Verteidiger notwendig mitwirken muss ?

Sie sollten sich in diesen Fällen einen Verteidiger suchen, der sich als gewählter Pflichtverteidiger vom Gericht beiordnen lassen kann.

Von welchem Rechtsanwalt man im Strafverfahren vertreten wird, kann man sich selbst aussuchen. Auch bei einen Pflichtverteidiger hat der Angeschuldigte grundsätzlich ein Recht darauf, dass ihm der Anwalt seines Vertrauens beigeordnet wird.

Tun Sie dies nicht, wird Ihnen regelmäßig wahllos irgendein Rechtsanwalt vom Gericht zur Seite gestellt.

Wählen Sie Ihren Pflichtverteidiger selbst !

Sie haben also die Wahl, entweder selbst einen Rechtsanwalt zu bestimmen, der Ihre notwendige Verteidigung übernimmt, oder sich einen wahllos vom Gericht ausgesuchten Rechtsanwalt beiordnen zu lassen. Ich empfehle Ihnen dringend: Bestimmen Sie Ihren Verteidiger selbst und lenken Sie damit das Starfverfahren in eine für Sie günstige Richtung.

Ich verteidige Sie an allen Gerichten bundesweit als gewählter Pflichtverteidiger, wobei es nach meiner Auffassung zum Selbstverständnis eines gewissenhaften Strafverteidigers gehört, Pflichtmandate mit der derselben Einsatzbereitschaft, Diskretion und Akribie zu bearbeiten, wie Wahlmandate.